Der §11 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe f Tierschutzgesetz ist die Erlaubnis zum Betrieb einer gewerblichen Hundeschule. Was heißt das eigentlich genau und wie ist das denn nun mit dem Beruf Hundetrainer/ Hundetrainerin?
Eines gleich vorweg: Der Beruf Hundetrainer ist nicht geschützt!
Und gleich noch eins drauf gesetzt: Die Überprüfung zur Erteilung der Sachkunde nach §11 Tierschutzgesetz stellt KEIN „Güte- oder Qualitätssiegel“ dar! Sondern lediglich die Erlaubnis zum Führen einer Hundeschule im gewerblichen Rahmen.
Die Erlaubniserteilung unterliegt den Kreisveterinärämtern und bedeutet somit nur die Erfüllung von Mindestanforderungen an Sachkundekenntnissen. Für diese Erlaubniserteilung zur Berufsausübung ist es nicht notwendig, dass der Antragsteller eine Ausbildung absolviert hat. Zudem unterliegt die behördliche Erlaubniserteilung zum Betrieb der gewerblichen Hundeschule bundesweit keinen einheitlichen Prüfkriterien. Insofern fließen, je nach Prüfer, auch persönliche oder gar ideologische Überzeugungen in Prüfungsinhalte ein und wirken sich auf das Prüfungsergebnis -bestanden/ nicht bestanden- aus. Zu recht oder unrecht? Wer weiß! Fest steht: Jeder hat das Recht auf eine Einzelentscheidung!
Vereinstrainer unterliegen dieser Genehmigungs- und Überprüfungspflicht nicht! Trotzdem kann es in Vereinen auch gute Trainer geben. Ebenso gibt es sehr gute Trainer, die seit der Einführung im Jahr 2014, dieser Regelung widersprochen haben. Zum Teil dahingehend, dass der Betrieb der Hundeschule erst einmal auf Eis lag und nicht mehr im gewerblichen Rahmen ausgeübt werden durfte; trotz hoher Kompetenz im Umgang mit Hunden und Menschen.
Eine Trainerausbildung im Sinne eines dualen Ausbildungsberufes gibt es nicht! Ebenso gibt es keinen Studiengang/ Studium! Ein Studium beinhaltet die Ausbildung an einer Hochschule (Universität) oder Fachhochschule, das nur mit der Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife absolviert werden kann. Wer ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium erfolgreich abgeschlossen hat, hat einen akademischen Grad erreicht. Früher ein Diplom, Magister Artium oder Staatsexamen, heute Bachelor- oder Masterabschluss. Gemäß Duden kann „studieren“ -abgeleitet von „studere“- auch bedeuten: etwas erforschen, genauer beobachten oder untersuchen. Diese Art des Studierens kann also jeder im privaten Rahmen. Viele Hundetrainer nehmen dies für ihre Tätigkeit mit Hund und Mensch wie beschrieben in Anspruch: Zusammenstellen verschiedener Seminare, Workshops, Fern“studium“, online-Kurse etc, Hundeerfahrung durch eigene Hundehaltung und Leidenschaft für Hunde, das Ganze einmal kräftig durchgeschüttelt und man ist Hundetrainer.
Der Beruf und Begriff „Hundetrainer“ ist kein geschützter Begriff oder Beruf. Aus rechtlicher Sicht kann sich jeder so nennen. Ebenso verhält es sich mit intellektuell anmutenden Begriffen wie Tierpsychologe, Hundepsychologe, Tiertherapeut, Hundepsychotherapeut, u. ä. Es existieren auch keine staatlich anerkannten Diplome.
Schwierig zu wissen, wer was kann und wer nicht. Menschen mögen Zertifikate, Titel, Behörden, Stempel und Embleme. Aber mal ehrlich: Unsere Hunde sind derart anpassungsfähig, dass sie vieles -egal welcher Strömung der Trainer zugehörig ist- einfach gut durchlaufen. Interessant wird es dann, wenn ein Hund nicht mehr in die Schablone passt! Und wo Menschen keinen Leidensdruck im Zusammenleben mit dem Hund verspüren, spielen immer Gefühle, Vorlieben, grundlegende Erziehungseinstellungen und Sympathien sowie Marketing eine große Rolle bei der Wahl der Hundeschule!